top of page

Aktuelles

Aktuelles von OHA! Verstärker für Kinder- und Jugendrechte Ombudsstelle Hamburg:



OHA! hat die Berliner Erklärung unterschrieben. Sie wurde initiiert durch Transforming Solidarities auf der Konferenz Solidarität in der Migrationsgesellschaft.


In der Erklärung heißt es:

Geschürt wird so der Wunsch, die Welt nicht mit anderen teilen zu müssen, und die Bereitschaft, dies auch mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen. Geschürt werden Diskurse und Praktiken der Spaltung, die unterscheiden zwischen ›Menschen wie uns‹ und anderen, deren Recht auf Leben und Zugehörigkeit missachtet werden kann. Geschürt wird die Illusion, Demokratie könne die Menschenrechte für einige aussetzen und trotzdem funktionieren.

Aus diesem Grund sagen wir klar und deutlich: Migration ist nicht das Problem. Das Problem ist nicht, dass wir in einer Einwanderungsgesellschaft leben. Migration hat eine Geschichte, eine Gegenwart und eine Zukunft. Welche Familie in Deutschland, in Europa ist ohne Migrationsgeschichte? Menschen wandern. Sie machen sich auf und entziehen sich Verhältnissen, die sie ermüden, die ihre Kräfte und ihre Phantasie erschöpfen, die töten. Menschen setzen sich in Bewegung, in der Hoffnung, etwas Besseres zu finden als das, was sie zurücklassen müssen.

Das Problem ist die Skandalisierung der Migration. Das Problem ist, dass der aggressive und einseitige Diskurs über die vermeintliche Überforderung der Gesellschaft durch Migration von den strukturellen Bedingungen und historischen Entwicklungen ablenken soll, die die gegenwärtige Polykrise bedingen. Das Problem ist, dass Migration instrumentalisiert wird, um die Gesellschaft zu spalten. Dies forciert die derzeit erlebbare Zuspitzung gesellschaftlicher Debatten und die Überlagerung von Solidarität durch Hass.


Die Erklärung in voller Länge findet ihr hier:






Der Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 sieht Kürzungen in Höhe von 44,6 Millionen Euro (18,6%) für den Kinder- und Jugendplan des Bundes vor. Diese Kürzung ist vor dem Hintergrund der aktuellen Lebenslage von jungen Menschen und ihren Familien ein Affront! Junge Menschen brauchen gerade jetzt Maßnahmen und Angebote, die ihnen Räume und Möglichkeit geben sich (politisch) zu bilden, zweckfrei und eigensinnig zu entwickeln und in ihrem gemeinschaftlichen Handeln und in ihrer gesellschaftlichen Beteiligung zu stärken. Begründet werden die Kürzungen durch den Bundesfinanzminister damit, dass es wegen der Corona-Pandemie und der Energiekrise Mehrausgaben gab, die nun eingespart werden sollen. Es waren und sind gerade junge Menschen und ihre Familien, die unter diesen Krisen enorm gelitten haben und auf deren Last viele der Maßnahmen schulterten. Der Slogan „Solidarisch durch die Krise!“ wird nun in eine massive Entsolidarisierung geführt, wenn die Gewinner*innen der Krise eben nicht durch Steuerabgaben an den Folgen beteiligt werden!

Diese Kürzungen wirken sich nicht nur auf die direkte Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, jungen Menschen und ihren Familien aus, sondern beschädigen zudem zivilgesellschaftliche Strukturen und die Zukunftsfähigkeit der Träger, die sich für die Interessen und Bedürfnisse junger Menschen einsetzen sowie für Partizipation und Demokratie einstehen.

Die Kürzungen im Bundeshaushalt werden auch Auswirkungen auf Angebote auf Landes- und kommunaler Ebene haben. Dort droht bereits aufgrund der jahrelangen Unterfinanzierung ein Trägersterben, da viele Träger aufgeben müssen und es weniger Angebote gibt.

Wir solidarisieren uns mit den Demoaufrufen der DBJR, AdB, BKJ, dsj, AGJ, BAG OKJE und GEMIMI für bundeszentrale Träger! Wir möchten ermutigen sich der Demo in Berlin am 20.09. anzuschließen oder die Anliegen von Hamburg aus zu unterstützen!

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ


Abstract

Die Unterbringung ihrer Kinder ist für Eltern meist mit vielen Herausforderungen verbunden. Ihre gelingende Beteiligung birgt ein großes Potential sie bei der Verwirklichung ihrer Rechte zu unterstützen, Hilfeverläufe möglichst wirkungsvoll zu gestalten und Ressourcen für Kinder und Jugendliche zu erschließen.

In der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe wurde die Zusammenarbeit mit Eltern ab der Unterbringung des Kindes in einem stationären Angebot der Erziehungshilfe jedoch häufig vernachlässigt. Dies hatte vielfältige Gründe: Zwar war die Zusammenarbeit mit Eltern bereits vor der Umstrukturierung und Ergänzung des § 37 SGB VIII durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG gesetzlich vorgesehen, wurde aber teilweise in der Praxis als sog. „Doppelhilfe“ rechtswidrig abgelehnt oder aufgrund mangelhafter Ressourcen nicht geleistet. Zudem ist die Zusammenarbeit mit Eltern für die Fachkräfte nicht selten mit großen Herausforderungen verbunden. Eltern brauchen Unterstützung, um nach dem Verlust des Zusammenlebens mit den Kindern und ggf. der Übernahme der elterlichen Sorge durch einen Vormund ihre Rolle und die Beziehung zum Kind neu zu gestalten. Sie ziehen sich teilweise aus Scham, Schuldgefühlen, aufgrund eines vermeintlichen Versagens oder dem Erleben von Ablehnung zurück oder verweigern gar zunächst eine (weitere) Zusammenarbeit im Hilfeprozess.

Mit dem neuen KJSG wird die Rolle der Eltern, deren Kind(er) in einem stationären Angebot der Erziehungshilfe untergebracht sind, im Hilfeprozess gestärkt. So regelt § 37 Abs. 1 SGB VIII nun einen individuellen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung sowie Förderung der Beziehung zum Kind bei einer Unterbringung außerhalb der Familie unabhängig von Personensorge und der Rückkehroption. Mit Blick auf die genannte (Neu-)Regelung des KJSG setzt sich die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mit der Frage auseinander, was es genau bedarf, damit die Zusammenarbeit mit Eltern im Hilfeprozess gelingen kann. Dabei werden Impulse für eine gelingende und tragfähige Zusammenarbeit mit den Eltern formuliert sowie Empfehlungen und praktische Anregungen zur Umsetzung gegeben.


Die ganze Stellungnahme findet ihr hier:

bottom of page