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Infos für Fachkräfte

Die Ombudsstelle Hamburg OHA! Verstärker für Kinder- und Jugendrechte ist eine externe Beratungs- und Beschwerdestelle für junge Menschen und ihre Eltern/Personensorgeberechtigten und Familien, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII haben und sich von einem öffentlichen oder freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe nicht ausreichend beraten/beteiligt oder nicht sachgerecht behandelt fühlen.

 

Als unabhängige Beratungsstelle informieren und beraten wir zu Leistungsansprüchen und Verfahrensweisen des SGB VIII und vermitteln bei Bedarf in Konfliktsituationen mit einem öffentlichen oder freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Seit 2021 sind Ombudsstellen als verbindlicher Teil der Kinder- und Jugendhilfe in § 9a SGB VIII verankert.

Zentral begründet sich die Einrichtung von Ombudsstellen auf den Empfehlungen der Runden Tische „Heimerziehung“ und „Sexueller Kindesmissbrauch“ (2010/2011) sowie speziell für Hamburg auf den Ergebnissen der Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken“ (2016-2018), die in ihrem Abschlussbericht ausdrücklich die Einrichtung einer „weisungsungebundenen, neutralen und mit ausreichend Ressourcen ausgestatteten Ombudsstelle“ (Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 2018: 26-27) empfiehlt.

 

Im Rahmen der Beratung prüft die Ombudsstelle OHA! Verstärker für Kinder- und Jugendrechte zunächst unter fachlichen Gesichtspunkten, ob das eingehende Anliegen nachvollziehbar und im Sinne eines ombudschaftlichen Auftrags begründet ist und in den Zuständigkeitsbereich Hamburg fällt. Ist das Anliegen begründet, werden im Kontakt mit den Ratsuchenden mögliche Handlungsoptionen erörtert, sowie bei Bedarf Kontakt zu einem öffentlichen oder freien Träger aufgenommen. Ziel der Beratung ist die Sicherstellung der im SGB VIII und in der UN-KRK verankerten Leistungs- und Partizipationsansprüche im Sinne einer lebensweltorientierten Kinder- und Jugendhilfe.

Weiterführende Materialien und Infos zu Ombudschaft und Kinderrechten finden Sie hier:

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