
Feedback- und Beschwerdeverfahren
Aus diesen Gründen freuen wir uns bei OHA! über Ihr/ Dein Feedack, unabhängig davon wie es ausfällt :
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Qualitätsverbesserung: Feedback ermöglicht es der Ombudsstelle, Prozesse kontinuierlich zu verbessern, weil es die Bedürfnisse und Anliegen der Nutzer:innen erkennbar macht.
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Identifizierung von Problemen: Feedback ermöglicht es uns Lernstellen zu erkennen und anzugehen. Dies trägt dazu bei, negative Auswirkungen auf Ratsuchende oder Ehrenamtliche zu minimieren.
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Innovation: Durch das Einholen von Feedback können neue Ideen und Verbesserungsvorschläge gesammelt werden.
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Transparenz und Vertrauen: Ein transparentes Feedbackverfahren, das die Meinungen und Anliegen aller Beteiligten berücksichtigt, trägt zur Schaffung von Vertrauen und Glaubwürdigkeit bei und fördert eine offene Kommunikationskultur.
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Risikomanagement: Feedback kann dazu beitragen, rechtliche Anforderungen zu erfüllen und Risiken zu minimieren, indem potenzielle Probleme oder Missstände frühzeitig erkannt und behoben werden.
Beschwerdeverfahren
Sie sind/Du bist mit der Beratung durch die Ombudsstelle unzufrieden?
Sie konnten/Du konntest die Ombudsstelle nicht gut erreichen oder fühlen sich/fühlst Dich nicht gut beraten bzw. begleitet?
Sie möchten sich/ Du möchtest dich über das Vorgehen eines Haupt- oder Ehrenamtlichen von OHA! beschweren?
So kannst du dich über uns beschweren:
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mündlich: unter 040 29 841 87-0
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Schriftlich per E-Mail an: feedback@oha-verstaerker.de
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per Post an:
OHA! Verstärker für Kinder- und Jugendrechte
Große Bergstraße 219,
22767 Hamburg
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Der Beschwerdebogen kann auch hier direkt ausgefüllt werden.
Was passiert mit einer Beschwerde?
01
Nach Eingang der Beschwerde versenden wir zeitnah eine Eingangsbestätigung.
02
Die Beschwerde wird anschließend im Rahmen einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Haupt- und Ehrenamtlichen von OHA! bearbeitet. Sie entwickeln einen Verfahrensvorschlag, wie mit der Beschwerde umgegangen werden soll.
03
Der Verfahrensvorschlag wird an die Person, die sich beschwert hat (Beschwerdeführer*in) kommuniziert.
Ist der*die Beschwerdeführer*In zufrieden mit dem Vorschlag, kommt es zu einer Klärung mit den Beteiligten.
04
Ist der*die Beschwerdeführer*in nicht mit dem Verfahrensvorschlag zufrieden, gibt es die Möglichkeit sich an die Projektleitung von OHA! zu wenden.
05
Kommt es auch hier zu keiner Einigung darüber, wie mit der Beschwerde umgegangen werden soll, kann der Fachbeirat als externe Beschwerdestelle kontaktiert werden.
Der Fachbeirat unterstützt OHA! dabei fachliche Standards und die Qualität der Angebote weiterzuentwickeln. Er kann aktuelle Themen der Kinder- und Jugendhilfe aufgreifen, deren Bedeutung für die Ombudsarbeit analysieren und Impulse in fachpolitische Diskussionen einbringen.
Er steht auch als eine externe Beschwerdestelle zur Verfügung, wenn es Konflikte mit der Ombudsstelle OHA! gibt, die intern nicht geklärt werden können.
Eine ausführliche Beschreibung des Fachbeirates findest Du hier
Bei Beschwerden, die sich auf Diskriminierungen jedweder Art beziehen, arbeiten wir eng mit den folgenden Beratungsstellen zusammen, an die sich auch direkt gewandt werden kann:
Antidiskriminierungsbüro – Basis & Woge e.V.
Lübecker Str. 128, 22087 Hamburg
bei basis & woge e.V.
Tel.: 040 - 39 84 26 47
E-Mail: adb@basisundwoge.de
