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Abschaffung der Kostenheranziehung

Aktualisiert: 13. Sept. 2023

Mit dem 01.01.2023 tritt die am 16.12.2022 im Bundesrat beschlossene Abschafttung der Kostenheranziehung in Kraft.





Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe einstimmig zugestimmt! Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach §19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner*innen aufzuheben! Das Gesetz soll zum 01.01.2023 in Kraft treten. Zur Begründung schreibt die Regierung, dass die Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht. „Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.“ Der Gesetzentwurf war zuvor durch die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP leicht geändert worden und schließt nun vorhandene Lücken. Der Änderungsantrag bezieht sich auf das Einkommen, dass junge Menschen in Pflegefamilien durch die Berufsausbildungsbeihilfe erzielen. Bisher muss diese Beihilfe und das Ausbildungsgeld vollständig an das Jugendamt abgegeben werden. Künftig sollen sie einen Teil ihres Einkommens behalten dürfen. Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-920218



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