Stellungnahme des Bundesnetzwerk Ombudschaft zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG)
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as Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. bezieht Stellung zum veröffentlichten Referentenentwurf des Ersten Gesetztes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vom 23.3.2026.
Auszug aus der Stellungnahme:
Grundsätzliche Einschätzung"Das BNO begrüßt zunächst ausdrücklich die vorgesehene Gesamtzuständigkeit der Kinder- undJugendhilfe für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderung sowie die Erweiterung des § 1SGB VIII und dessen Ergänzung um das Recht auf „Förderung seiner vollen, wirksamen undgleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“.Gleichzeitig bedauern wir, dass der Referentenentwurf in zentralen Punkten weniger auf eineinklusive, bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe, sondern stark auf Kosteneinsparungen undEntlastung der Verwaltung abzielt, wie auch in der Gesetzesbegründung deutlich beschrieben.Darüber hinaus würde durch die vorgesehene Länderöffnungsklausel ein Unterlaufen dertatsächlichen Zusammenführung von Jugend- und Eingliederungshilfe für junge Menschen – daszentrale Anliegen der aktuellen Reform – praktisch ermöglicht.Mit den im Referentenentwurf enthaltenen Regelungen würden individuelle Rechtsansprüchefaktisch geschwächt, stattdessen Steuerungs- bzw. Verwaltungslogiken gestärkt undEinsparungen umgesetzt werden. Einer solchen Entwicklung steht das BNO ablehnendgegenüber.Wir möchten deutlich darauf hinweisen, dass für die Verbesserung der Lebenssituation undSchaffung positiver Lebensbedingungen sowie gleichberechtigter Teilhabe von benachteiligtenjungen Menschen und Familien mit und ohne Behinderung eine Stärkung vonsozialraumorientierten, infrastrukturellen Angeboten auf jeden Fall angezeigt ist. Dies darf nichtin Widerspruch treten zu dem zentralen Kern des SGB VIII, der Bedarfsgerechtigkeit. EineStärkung infrastruktureller Angebote darf deshalb keinesfalls in eine Vorranglogik eingebettetwerden und dadurch bedarfsgerechte individuelle Hilfen und Rechtsansprüche zurückdrängen;vielmehr muss beides sinnvoll ineinandergreifen und es sind stets die individuellen Bedarfe undLebenssituationen der jungen Menschen und ihrer Familien zu fokussieren. Das BNO sprichtsich für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Leistungen, die Sicherung fachlicherStandards und für eine tatsächliche Verwirklichung von Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe aus."



