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Aktuelles

Aktuelles von OHA! Verstärker für Kinder- und Jugendrechte Ombudsstelle Hamburg:

In der aktuellen Ausgabe der "Frühe Kindheit" (der Fachzeitschrift der Deutschen Liga Kind) mit dem Themenschwerpunkt Beschwerdemöglichkeiten und Ombudsstellen hat unsere Kolleg*in Lisann Mayer einen Artikel zu unserer Arbeit veröffentlicht.


Den Artikel kannst du hier lesen: https://www.oha-verstaerker.de/veroeffentlichungen

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ


Abstract

Die Unterbringung ihrer Kinder ist für Eltern meist mit vielen Herausforderungen verbunden. Ihre gelingende Beteiligung birgt ein großes Potential sie bei der Verwirklichung ihrer Rechte zu unterstützen, Hilfeverläufe möglichst wirkungsvoll zu gestalten und Ressourcen für Kinder und Jugendliche zu erschließen.

In der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe wurde die Zusammenarbeit mit Eltern ab der Unterbringung des Kindes in einem stationären Angebot der Erziehungshilfe jedoch häufig vernachlässigt. Dies hatte vielfältige Gründe: Zwar war die Zusammenarbeit mit Eltern bereits vor der Umstrukturierung und Ergänzung des § 37 SGB VIII durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG gesetzlich vorgesehen, wurde aber teilweise in der Praxis als sog. „Doppelhilfe“ rechtswidrig abgelehnt oder aufgrund mangelhafter Ressourcen nicht geleistet. Zudem ist die Zusammenarbeit mit Eltern für die Fachkräfte nicht selten mit großen Herausforderungen verbunden. Eltern brauchen Unterstützung, um nach dem Verlust des Zusammenlebens mit den Kindern und ggf. der Übernahme der elterlichen Sorge durch einen Vormund ihre Rolle und die Beziehung zum Kind neu zu gestalten. Sie ziehen sich teilweise aus Scham, Schuldgefühlen, aufgrund eines vermeintlichen Versagens oder dem Erleben von Ablehnung zurück oder verweigern gar zunächst eine (weitere) Zusammenarbeit im Hilfeprozess.

Mit dem neuen KJSG wird die Rolle der Eltern, deren Kind(er) in einem stationären Angebot der Erziehungshilfe untergebracht sind, im Hilfeprozess gestärkt. So regelt § 37 Abs. 1 SGB VIII nun einen individuellen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung sowie Förderung der Beziehung zum Kind bei einer Unterbringung außerhalb der Familie unabhängig von Personensorge und der Rückkehroption. Mit Blick auf die genannte (Neu-)Regelung des KJSG setzt sich die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mit der Frage auseinander, was es genau bedarf, damit die Zusammenarbeit mit Eltern im Hilfeprozess gelingen kann. Dabei werden Impulse für eine gelingende und tragfähige Zusammenarbeit mit den Eltern formuliert sowie Empfehlungen und praktische Anregungen zur Umsetzung gegeben.


Die ganze Stellungnahme findet ihr hier:


Ein Zusammenschluss aus:

  • Arbeitskreis Kritische Sozialarbeit Hamburg (AKS)

  • Fachvorstand Erziehung, Bildung & Soziale Arbeit Verdi Hamburg

  • LAG ASD Hamburg

  • LAG Kindheit und Jugend, Hamburg

  • Sozialverband Deutschland (SoVD), Landesverband Hamburg

und anderen Unterzeichner*innen, hat eine Stellungnahme zur Lage des ASD und der Sozialen Arbeit in Hamburg geschrieben und fordert einen Hamburger Kinder- und Jugendgipfel.


Die Stellungnahme findet ihr hier:

oder direkt hier bei uns

Tu was Hamburg_Endversion
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PDF herunterladen • 82KB

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich die Haushaltslage der Stadt Hamburg im Vergleich zu den letzten Jahren deutlich verbessert hat:


Aus dem Zeit Newsletter "Elbverteifung" vom 6.9.2023


"Hamburg hat im vergangenen Jahr ein kleines Plus von 28 Millionen Euro erwirtschaftet. Auch den Schuldenausgleich habe die Stadt zwei Jahre vor der gesetzlichen Frist erreicht, erklärte

Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Dienstag bei der Vorstellung des Geschäftsberichts für 2022. In dem Bericht sind die Ergebnisse des Konzerns Hamburgs, zu dem die Landesbetriebe und städtischen Unternehmen gehören, sowie die Zahlen des Kernhaushalts enthalten. »Das ist ein sehr gutes Ergebnis für diese Stadt«, sagte Dressel. Noch im Jahr 2021 hatte der Hamburger Geschäftsbericht ein Minus von 128 Millionen Euro ausgewiesen. Im Jahr 2022 konnte Hamburg auch gut zwei Milliarden Euro für schwierige konjunkturelle Zeiten zurücklegen. Außerdem wurden die in der Corona-Pandemie aufgelaufenen Verluste in Höhe von 877 Millionen Euro vollständig getilgt. Ursache der guten Finanzlage seien die robuste Entwicklung der Hamburger Wirtschaft, die Einnahmen aus den Unternehmensbeteiligungen der Stadt und das gute Kreditmanagement, erklärte der Finanzsenator."

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