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Aktuelles

Aktuelles von OHA! Verstärker für Kinder- und Jugendrechte Ombudsstelle Hamburg:

Hamburg, 19. Juni 2026 – Der Verband für Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V. (VKJH) warnt vor einer existenziellen Krise. Ohne eine verbindliche Finanzierungszusage für seine Geschäftsführungs, Verwaltungs- und Verbandsstrukturen bis Ende Juni sieht sich der Verband nicht mehr in der Lage, seine Trägerschaften dauerhaft aufrechtzuerhalten. Die Folgen würden weit über den Verband hin-ausreichen und zentrale Bereiche der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe treffen.


Die gesamte Pressemitteilung findet Ihr hier:



Wir freuen uns über erste Solidaritätsreaktionen:


Fachvorstand Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit ver.di Hamburg



as Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. bezieht Stellung zum veröffentlichten Referentenentwurf des Ersten Gesetztes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vom 23.3.2026.


Auszug aus der Stellungnahme:

Grundsätzliche Einschätzung"Das BNO begrüßt zunächst ausdrücklich die vorgesehene Gesamtzuständigkeit der Kinder- undJugendhilfe für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderung sowie die Erweiterung des § 1SGB VIII und dessen Ergänzung um das Recht auf „Förderung seiner vollen, wirksamen undgleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“.Gleichzeitig bedauern wir, dass der Referentenentwurf in zentralen Punkten weniger auf eineinklusive, bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe, sondern stark auf Kosteneinsparungen undEntlastung der Verwaltung abzielt, wie auch in der Gesetzesbegründung deutlich beschrieben.Darüber hinaus würde durch die vorgesehene Länderöffnungsklausel ein Unterlaufen dertatsächlichen Zusammenführung von Jugend- und Eingliederungshilfe für junge Menschen – daszentrale Anliegen der aktuellen Reform – praktisch ermöglicht.Mit den im Referentenentwurf enthaltenen Regelungen würden individuelle Rechtsansprüchefaktisch geschwächt, stattdessen Steuerungs- bzw. Verwaltungslogiken gestärkt undEinsparungen umgesetzt werden. Einer solchen Entwicklung steht das BNO ablehnendgegenüber.Wir möchten deutlich darauf hinweisen, dass für die Verbesserung der Lebenssituation undSchaffung positiver Lebensbedingungen sowie gleichberechtigter Teilhabe von benachteiligtenjungen Menschen und Familien mit und ohne Behinderung eine Stärkung vonsozialraumorientierten, infrastrukturellen Angeboten auf jeden Fall angezeigt ist. Dies darf nichtin Widerspruch treten zu dem zentralen Kern des SGB VIII, der Bedarfsgerechtigkeit. EineStärkung infrastruktureller Angebote darf deshalb keinesfalls in eine Vorranglogik eingebettetwerden und dadurch bedarfsgerechte individuelle Hilfen und Rechtsansprüche zurückdrängen;vielmehr muss beides sinnvoll ineinandergreifen und es sind stets die individuellen Bedarfe undLebenssituationen der jungen Menschen und ihrer Familien zu fokussieren. Das BNO sprichtsich für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Leistungen, die Sicherung fachlicherStandards und für eine tatsächliche Verwirklichung von Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe aus." 

Der offene Brief bezieht sich auf die am 3. Juni von Friedrich Merz beim Kommunalkongress des DSTGB gehaltene Rede und hier insbesondere auf folgende Passage:  

 

„Lassen Sie mich ein weiteres offenes Wort sagen. Wir werden eine umfassende Ausgabenüberprüfung vornehmen müssen, auch im Sozialrecht. Ich will vor der Klammer sagen: Es ist völlig selbstverständlich, die Bundesrepublik Deutschland bleibt ein sozialer Rechtsstaat. Wir werden dafür sorgen, dass diejenigen, die den Sozialstaat brauchen, ihn auch in Zukunft ohne Wenn und Aber zur Verfügung haben. Dass wir allerdings über Jahre hin jährliche Steigerungsraten von bis zu zehn Prozent bei der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe sehen, ist so nicht länger akzeptabel. Da müssen wir gemeinsam nach Wegen suchen, wie den zu Recht Bedürftigen genauso Rechnung getragen wird wie der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte. Hier stehen uns intensive Beratungen bevor.“ (URL: Rede von Bundeskanzler Friedrich Merz)

 

Weitere Informationen und den Link zum offenen Brief:


Auch die Hamburger Ombudsstelle „OHA! Verstärker für Kinder- und Jugendrechte“ veröffentlichte anlässlich dieser Aussagen bereits am 5. Juni eine Stellungnahme, die Sie hier nachlesen können:



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